Allgemeine Geschäftsbedingungen der Conversoft GmbH

1. Geltungsbereich

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Conversoft GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht in einem gesonderten Vertrag oder den Kostenvoranschlägen der Conversoft GmbH etwas anderes geregelt ist.

2. Zusammenarbeit, Fremdleistungen

2.1 Die Conversoft GmbH wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Im Rahmen des Auftrages besteht für die Conversoft GmbH Gestaltungsfreiheit.

2.2 Der Kunde wird der Conversoft GmbH sämtliche für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Vorgaben, Informationen, Vorlagen, Lichtbilder, Zeichnungen und Materialien (kurz "Material") rechtzeitig im Sinne von nachfolgender Ziff. 2.3 und hinreichend detailliert zur Verfügung stellen. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung des der Conversoft GmbH übergebenen Materials berechtigt ist und dass dieses Material von Rechten Dritter frei ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder das Material nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde die Conversoft GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, von ihm abgeforderte Genehmigungen, sonstige erforderliche Erklärungen, tatsächliche Erläuterungen u.ä. (kurz "Erklärungen") so rechtzeitig schriftlich abzugeben, dass der Geschäftsablauf der Conversoft GmbH nicht beeinträchtigt wird und die Conversoft GmbH in der Lage ist, ihre Leistungen ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Die Conversoft GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen zurückzuhalten, ohne hierdurch in Verzug zu geraten, bis der Kunde die erforderlichen Erklärungen abgegeben hat.

2.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Conversoft GmbH eine angemessene Erhöhung der vereinbarten Vergütung verlangen.

2.5 Die Conversoft GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen und Verträge mit bindender Wirkung für diesen zu schließen. Der Kunde ist verpflichtet, der Conversoft GmbH hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. Die Conversoft GmbH wird den Kunden über solche Verträge informieren.

2.6 Soweit im Einzelfall die zur Auftragserfüllung notwendigen Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Conversoft GmbH abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Conversoft GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes für die Fremdleistung.

2.7 Die von der Conversoft GmbH erstellten Daten stehen für die Dauer eines Jahres nach Fertigstellung für weitere Arbeiten in der Conversoft GmbH zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Archivierung darüber hinaus besteht nicht. Nach Abschluss des ausgeführten Auftrags bleiben die erstellten Daten Eigentum der Conversoft GmbH.

3. Abnahme

3.1 Entsprechen die Entwürfe und Leistungen der Conversoft GmbH den in vorstehender Ziff. 2.2 genannten Vorgaben des Kunden, ist er zur ihrer Abnahme verpflichtet. Unabhängig hiervon gelten die Entwürfe und Leistungen der Conversoft GmbH vom Kunden als vertragsgemäß abgenommen, wenn er sie nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich gegenüber der Conversoft GmbH unter Angabe der Gründe als nicht vertragsgemäß rügt.

3.2 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Auslieferung der Leistungen bei der Conversoft GmbH eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen der Conversoft GmbH als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

4. Geistiges Eigentum der Conversoft GmbH, Rechteerwerb des Kunden

4.1 Sämtliche von der Conversoft GmbH dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen einschließlich Ideen, Fotografien, Entwürfe und Gestaltungen sind geistiges Eigentum der Conversoft GmbH, sofern hieran nicht unmittelbare Rechte Dritter bestehen. Die Conversoft GmbH hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken ihrer Leistungen (Hard­ und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.

4.2 Die Conversoft GmbH überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen der Conversoft GmbH aus der Geschäftsbeziehung die für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der vertraglich gewährten Leistungen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Nachahmung, Vervielfältigung, Vermietung, Weiterlizensierung oder sonstige Verwertung ist nicht gestattet. Soweit die Conversoft GmbH im Einzelfall dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht an seinen Leistungen eingeräumt haben sollte, räumt der Kunde der Conversoft GmbH ein einfaches örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung seiner Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen von Eigenwerbung ein.

4.3 Eine Bearbeitung und/oder Veränderung der von der Conversoft GmbH gestalteten Werbemittel ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung zulässig. Eine Weitergabe der nach vorstehender Ziff. 4.2 eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Conversoft GmbH und Kunde. Eine Nutzung der Daten ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig.

4.4 Die Conversoft GmbH steht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns dafür ein, dass ihre Leistungen, welche der Kunde im Rahmen dieses Vertrages erhält, mit Ausnahme des vom Kunden gestellten Materials nicht mit Urheber- oder Leistungsschutzrechten Dritter belastet sind und, soweit Rechte Dritter wegen Beauftragung von Fremdleistungen nicht vermeidbar sein sollten, der Kunde jedenfalls dieselbe Rechtsposition erhält wie sie vorstehend in Ziff. 4.2 umrissen ist. Sollte in besonderen Fällen diese Freistellung nicht möglich sein, ist der Kunde hiervon rechtzeitig vor Durchführung der betroffenen Werbemaßnahme in Kenntnis zu setzen.

4.5 Die vorstehende Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit den sonstigen Vergütungen an die Conversoft GmbH gemäß nachstehender Ziff. 5 abgegolten.

5. Vergütung

5.1 Die Kostenvoranschläge der Conversoft GmbH stellen lediglich Aufwandsschätzungen über den Umfang der von ihr zu erbringenden Leistungen dar und sind daher nicht verbindlich, es sei denn, die Conversoft GmbH hat sie ausdrücklich schriftlich als "verbindlich" oder "Pauschalangebot" bezeichnet.

5.2 Wünscht der Kunde mehr als einmal Änderungen an fertiggestellten Entwürfen oder Änderungen während oder nach der Produktion, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

5.3 Sofern sich bei Beendigung des Auftrages herausstellt, dass der Conversoft GmbH für die Durchführung des Auftrages tatsächlich kein höherer als im Kostenvoranschlag kalkulierter Aufwand angefallen ist, gilt der Kostenvoranschlag als vertraglich vereinbarte Vergütung. Wird der im Kostenvoranschlag kalkulierte Aufwand überschritten, ist nach tatsächlichem Aufwand gemäß üblicher Stundensätze abzurechnen. Die Conversoft GmbH wird den Kunden auf eine wesentliche Überschreitung eines Kostenvoranschlages (mehr als 10 %) so früh wie möglich während der Durchführung des Auftrages hinweisen.

5.4 Kommt es im Falle einer Abrechnung nach Aufwand gemäß vorstehender Ziff. 5.3 Satz 2, der Bestimmung der angemessenen Erhöhung gemäß Ziff. 2.4 oder der Bestimmung der angemessenen Vergütung gemäß Ziff. 5.7 nicht zu einer Einigung über die Höhe des Entgeltes, ist die Höhe mit für beide Parteien verbindlicher Wirkung von einem von der Handelskammer Dortmund zu benennenden Sachverständigen festzusetzen. In jedem Fall hat der Kunde der Conversoft GmbH die Kosten zu erstatten, die der Conversoft GmbH von Dritten in Rechnung gestellt werden, sofern die Conversoft GmbH diese Kosten auf Veranlassung des Kunden verursacht hat.

5.5 Die von der Conversoft GmbH genannten Vergütungen sind Nettobeträge. Sie sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so kann die Conversoft GmbH die Vergütung entsprechend den abgenommenen Teilen in Rechnung stellen.

5.6 Rechnungen der Conversoft GmbH sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zahlbar. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen eigener rechtskräftig festgestellter oder unstreitiger Forderungen gegen die Conversoft GmbH zu. Auch ohne Mahnung gerät der Kunde 30 Tage nach Rechnungserhalt in Zahlungsverzug.

5.7 Werden die Entwürfe und Leistungen der Conversoft GmbH vom Kunden erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Die Bestimmung der angemessenen Vergütung obliegt der Conversoft GmbH.

5.8 Die vertragliche Vergütung gemäß den vorstehenden Ziffern ist auch dann vom Kunden zu zahlen, wenn er die Entwürfe und Leistungen der Conversoft GmbH in veränderter Form benutzen will.

5.9 Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiter berechnet wird, kann die Conversoft GmbH ein Handling Fee in Höhe von 15% erheben.

6. Haftung

6.1 Die Conversoft GmbH verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen.

6.2 Die Haftung der Conversoft GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund beschränkt sich dabei auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, es sei denn, es geht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). In jedem Fall ist die Haftung der Conversoft GmbH auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden beschränkt.

6.3 Die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehender Ziff. 6.2 gilt auch für Schäden, die von Herstellern und Lieferanten von Werbemitteln oder von sonstigen für die Conversoft GmbH tätigen Personen verursacht wurden, sofern die Conversoft GmbH sie zur Durchführung des Kundenauftrages eingeschaltet hat.

6.4 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten, Vorlagen und Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

6.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung trägt der Kunde, sofern er die Entwürfe und Leistungen der Conversoft GmbH freigegeben hat oder die Werbemittel der Conversoft GmbH nutzt. Dies gilt insbesondere für den Fall des Verstoßes der Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich des Urheberrechts. Sofern die Conversoft GmbH rechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagenen Werbemaßnahmen hegt, ist sie verpflichtet, den Kunden auf seine Bedenken hinzuweisen. Eine rechtliche Beratungspflicht der Conversoft GmbH besteht jedoch nicht.

6.6 In keinem Fall haftet die Conversoft GmbH für die Richtigkeit der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen und Leistungen des Kunden oder die Verwendung des vom Kunden gestellten Materials.

6.7 Die Conversoft GmbH haftet auch nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutzfähigkeit der dem Kunden zur Verfügung gestellten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe oder sonstigen Leistungen.

6.8 Sofern Dritte die Conversoft GmbH wegen der in den vorstehenden Ziffern 6.6 und 6.7 geregelten Sachverhalte in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, die Conversoft GmbH von diesen Ansprüchen freizustellen und ihr sämtliche hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

6.9 Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung seiner Daten. Für den Verlust von Daten übernimmt die Conversoft GmbH keine Haftung, wenn der Verlust durch mangelnde Sicherung durch den Kunden eingetreten ist.

7. Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen, Referenzen

7.1 Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen und Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei und der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmen auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus geheim zu halten.

7.2 Sämtliche Unterlagen, die im Eigentum der jeweils anderen Partei stehen, sind nach Vertragsbeendigung unverzüglich zurückzugeben.

7.3 Die Conversoft GmbH darf den Namen des Kunden im Rahmen von Eigenwerbung als Referenz nennen, sofern er dem nicht ausdrücklich schriftlich während der Durchführung des Vertrages widersprochen hat.

8. Schlussklauseln:

8.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Conversoft GmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

8.2 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Parteien einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden ist Dortmund. Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann ist.

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.4 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Falle einer Vertragslücke verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die den Interessen beider Parteien unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen am besten entspricht.

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Conversoft GmbH; Stand: 31.12.2015